der Göltz Holding UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstr. 30, 76889 Steinfeld (nachfolgend „wir“).
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für Verträge über Holding- und Beteiligungsleistungen, die Entwicklung von Software, Domains und Hosting sowie IT-Support für Unternehmen und Privatpersonen, soweit nicht individuell etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
§ 2 Vertragsschluss
Darstellungen auf dieser Website sind unverbindlich und kein Angebot im Rechtssinne. Ein Vertrag kommt zustande, wenn wir ein Angebot des Auftraggebers annehmen oder mit der vereinbarten Leistung beginnen, nachdem Umfang, Vergütung und wesentliche Termine festgehalten wurden — in der Regel per E-Mail.
§ 3 Leistungsumfang
Holding
Gesellschaftsrechtliche und organisatorische Leistungen im Zusammenhang mit Beteiligungen erbringen wir nur im jeweils konkret vereinbarten Rahmen. Eine Garantie für den wirtschaftlichen Erfolg einer Beteiligung schulden wir nicht.
Software
Gegenstand ist die im Auftrag beschriebene Softwareleistung (Konzeption, Entwicklung, Anpassung, Dokumentation oder Betrieb). Änderungen nach Freigabe des Leistungsumfangs sind gesondert zu beauftragen. Nutzungsrechte gehen in dem Umfang über, der im Auftrag steht; ohne abweichende Regelung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht am Arbeitsergebnis für den vereinbarten Zweck, sobald die dafür vereinbarte Vergütung vollständig geleistet ist. Von uns eingebrachte Werkzeuge, Bibliotheken und Vorlagen verbleiben bei uns, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Domains und Hosting
Domainregistrierungen erfolgen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers bei der jeweiligen Vergabestelle. Es gelten deren Regeln zusätzlich. Hosting umfasst die im Auftrag genannte Rechenleistung, Speicher und Erreichbarkeit. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit schulden wir nicht; angestrebt wird ein ordnungsgemäßer Betrieb nach dem Stand der Technik. Wartungsfenster und Störungen teilen wir mit, sobald zumutbar.
Support
Support umfasst die vereinbarte Hilfe bei Einrichtung, Störung und Betrieb von IT-Systemen. Reaktionszeiten gelten nur, wenn sie ausdrücklich zugesagt sind. Fernzugriff erfolgt nur mit Einwilligung des Auftraggebers.
§ 4 Mitwirkung
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig die für die Leistung nötigen Informationen, Zugänge, Inhalte und Entscheidungen bereit. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung gehen nicht zu unseren Lasten. Der Auftraggeber ist für Sicherungskopien seiner Daten verantwortlich, soweit wir die Sicherung nicht ausdrücklich übernommen haben.
§ 5 Vergütung und Zahlung
Es gilt die im Auftrag vereinbarte Vergütung, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit anwendbar. Aufwände außerhalb des vereinbarten Umfangs rechnen wir nach tatsächlichem Aufwand ab, wenn der Auftraggeber ihnen zugestimmt hat oder sie zur Erfüllung zwingend waren und unverzüglich angezeigt wurden.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes steht. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Wir können Leistungen zurückhalten, wenn fällige Beträge offen sind.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
Einmalaufträge enden mit Abnahme bzw. Erbringung. Dauerschuldverhältnisse (Hosting, Domainbetreuung, Supportpauschalen) laufen auf unbestimmte Zeit, wenn keine Befristung vereinbart ist, und sind mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündbar, soweit der Auftrag nichts Abweichendes vorsieht. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Domainlaufzeiten richten sich nach der jeweiligen Vergabestelle. Eine nicht rechtzeitig gekündigte Domain kann zur Verlängerung und entsprechenden Berechnung führen.
§ 7 Abnahme und Mängel
Werkleistungen sind nach Bereitstellung abzunehmen. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung nachvollziehbare Mängel rügt oder die Leistung produktiv nutzt. Bei Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unberührt; Abweichungen in diesem Absatz gelten dann nicht, soweit das Gesetz entgegensteht.
Gegenüber Unternehmern leisten wir bei Mängeln zunächst Nacherfüllung. Schlägt diese fehl, kann der Auftraggeber mindern oder — bei erheblichen Mängeln — zurücktreten. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen.
§ 8 Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Für den Verlust von Daten haften wir nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre, es sei denn, die Sicherung war ausdrücklich unsere Pflicht.
§ 9 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung. Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeiten, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Landau in der Pfalz. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften am Wohnsitz des Verbrauchers bleiben unberührt.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: August 2026. Diese Bedingungen sind ein praktikabler Rahmen für die genannten Leistungen. Für abweichende Vorhaben oder höhere Vertragswerte empfiehlt sich eine anwaltliche Prüfung und ein individueller Vertrag.